Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I . Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen: (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die sie mit uns als Händler (Baumaquip GmbH) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages: (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf, Service und Vermietung von Waren. Wir verkaufen die Ware vorrangig in eigenem Namen auf fremde Rechnung an den Eigentümer. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir. (2) Mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen eine Übersicht zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. (4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail, persönlich oder telefonisch. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. (5) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 3 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten: (1) Bonitätsprüfung Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern. (2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Versandkosten werden unter einem Rechnungsbetrag von 300 € Netto Warenwert gesondert in Rechnung gestellt. (3) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt Bar, per vereinbartem Bankeinzug oder auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Abzug von Skonto ist nur unter den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen zulässig.

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt: (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (4) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 5 Gewährleistung: (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen: a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; – soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben; – bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; – bei gesetzlichen Rückgriffs Ansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

§ 6 Rechtswahl: (1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). (2)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers: Baumaquip GmbH – Fedor-Schnorr-Straße 7- 08523 Plauen –Deutschland  Telefon: 03741 / 4151050  E-Mail: info@baumaquip.de Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen an Sie gesendet.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot zu erfragen, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6 Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
6.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

III. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

§ 1 Geltungsbereich dieser AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und uns, soweit diese nicht Verbraucher sind. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausfuhren. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Angebote und Lieferfristen: (1) Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. (2) Proben und Muster sowie Zeichnungen und technische Angaben gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. (3) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Lieferfrist setzt die vollständige Abklärung aller technischen Fragen voraus.

§ 3 Preise: (1) Unsere Nettopreise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung, Transport, Montage.(2) Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung. (3) Skontogewährung bedarf der Vereinbarung im jeweiligen Einzelfall und hat zur weiteren Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine fälligen Forderungen zu unseren Gunsten ausweist. Skontier fähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Dienstleistungen. (4) Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.

§ 4 Rücktritt: (1) Wir sind berechtigt von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn – der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder sich seine Kreditwürdigkeit verschlechtert. – aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist. – der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen. (2) In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen an den Kunden erstatten.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung: (1) Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware ohne Abzug sofort fällig. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zahlt. (2) Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebühr i.H.v. Euro 5,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegründend ist. (3) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Diskont und Wechselspesen und Kosten trägt in diesen Fällen der Kunde. (4) Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Eine Abtretung von Rechten an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

§ 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Lieferung: (1) Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist der Sitz unseres verkaufenden Geschäftslokals, dies gilt auch bei vereinbarter Anlieferung zum Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr ab Verladestelle. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten. (2) Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen, die Anfuhrstraße muss mit den uns zur Verfügung stehenden KfZ befahrbar sein. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von dieser beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet der Kunde für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen von uns oder unserem Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt. (3) Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden. (4) Bei Zufuhr von Waren berechnen wir sofern nicht anders vereinbart je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebührenrechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletten Einsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses Gebührenblatt auch zu. Änderungen der Gebühren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor. (5) Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

§ 7 Mängelrügen, Gewährleistung: (1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung – bei Transportbeton noch vor Abladung – schriftlich zu rügen; betroffene Ware darf nicht eingebaut oder verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Qualität sind offensichtliche Mängel. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB. (2) Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Ware nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen, einbauen etc., bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung über das weitere Vorgehen mit uns getroffen wurde. (3) Die Gewährleistungsfrist gilt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, wobei die Lieferantengarantien weitergegeben werden.  ab Lieferung. Handelt es sich um gebrauchte Ware, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen; Handelt es ich um ein Bauwerk, so gilt die Gewährleistungsfrist der VOB Teil B, und bei Unternehmen die nicht Baubetriebs sind § 438 Abs. l Nr. 2 BGB. (4) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit denjenigen Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck, der sich aus der Produktbeschreibung und aus der Auftragsbestätigung ergibt. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen bedeutet keine Garantie durch uns, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich vereinbart wurde. Andere weitergehende Merkmale oder darüber hinaus gehende Verwendungszwecke gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Zur Prüfung uns vom Kunden bei Bestellung übergebener Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstiger Leistungsdaten sind wir nicht verpflichtet. Handelsübliche Abweichungen der von uns gelieferten Waren, insbesondere materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen, Mengen-, Gewichts- und Qualitätstoleranzen bleiben stets vorbehalten und stellen keine Abweichung von der von uns geschuldeten Leistung dar. (5) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung 2 x fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, Nachlieferung ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsbeschränkung: (1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Beschaffenheitsgarantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Im Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. (3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc. (4) Eine Haftung für Beratungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen, wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte: (1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren („Kaufsache“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Der Kunde genehmigt bereits jetzt, dass wir in diesem Fall berechtigt sind, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Kaufsache zurückzunehmen. In unserem Verlangen nach Rückgabe der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren freihändiger Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die Veräußerung der Kaufsache im Rahmen von Räumungsverkäufen oder in großen Teilen oder „asset deals“ im Rahmen einer geplanten Aufgabe von Standorten oder des Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm bzgl. der Kaufsache aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten, insbesondere der Rechte aus einem mit dem Abnehmer vereinbarten Eigentumsvorbehalt. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde wird zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Zur weiteren Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe des Factors schriftlich angezeigt wird und der Factoringerlös mindestens den Wert unserer gesicherten Forderung erreicht. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen kann durch uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns nicht fristgerecht nachkommt oder Hinweise auf eine Vermögensgefährdung vorliegen. Sie erlischt automatisch, wenn gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. In allen oben aufgeführten Fällen können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (7) Mit Widerruf oder Erlöschen der Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen (Abs. 4) ist der Kunde auch nicht mehr befugt, die Ware zu verarbeiten, umzubilden, untrennbar zu vermischen oder einzubauen. (8) Wird die Kaufsache vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag unserer Forderung inkl. Umsatzsteuer) mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. (9) Wird die Ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Ware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. (10) Der Kunde tritt sicherungshalber alle Forderungen gegenüber Versicherungsgesellschaften bzgl. der Vorbehaltsware in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) unserer Forderung gegenüber dem Kunden an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen wird der Kunde die Versicherungsgesellschaft anweisen, uns einen Sicherungsschein zu erteilen. (11) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden, aber nach unserer Wahl, insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt.

§ 10 Lieferung von Kraft- und Schmierstoffen, Heizöl und festen Brennstoffen: (1) Dem vereinbarten Preis liegt die Bestellmenge zugrunde. Bei niedrigeren oder höheren Liefermengen erhöht oder ermäßigt sich der Preis nach den jeweils am Tage der Bestellung geltenden Staffelpreisen. Bei Lieferungen an Unternehmer erhöht oder ermäßigt sich der Kaufpreis entsprechend, wenn Frachten, Zölle, Steuern etc. nach Vertragsschluss erhöht, neu eingeführt oder ermäßigt werden. (2) Für bestimmte Temperaturen der Ware wird nicht gehaftet.

§11 Datenschutz: Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verfahren wir stets nach den gesetzlichen Vorgaben. Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer Kunden zur Auftragsabwicklung, zur Pflege der Kundenbeziehung und für unsere Werbeabsprachen. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erfolgreichen Umfang an von uns beauftragte Lieferanten und Dienstleister weiter gegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung sowie – Überwachung während der Dauer der Kundenbeziehung Adress-und Bonitätsdaten ggf. an die SCHUFA oder andere Wirtschaftsauskunfteien und Warenkreditversicherer übermitteln.

§12 Rückgaben: Rücksendungen und Rückgaben bedürfen unserer Zustimmung. Nur einwandfreie, allgemein verwendbare Ware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens 15% des Warenwertes gutgeschrieben werden

§ 13 Änderungen dieser AGB: Wir sind zu Änderungen dieser AGB nur aus triftigem Grund berechtigt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich das Gesetz oder die Rechtsprechung ändern. Wird durch die Änderung der AGB das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen dieser AGB bei laufenden oder bestehenden Verträgen der Zustimmung des Kunden in Textform. Bei Unternehmen gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nach vorheriger schriftlicher Ankündigung der Änderung der AGB nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand: (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG vom 11 April 1980 in der jeweils geltenden Fassung) findet jedoch keine Anwendung. (2) Ist der Kunde kein Verbrauer, wird als Gerichtsstand der Ort des Sitzes unserer Gesellschaft vereinbart.

§ 15 Miete: (1) Es gelten die Angaben der allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso für die Mietgeräte zuzüglich der in den allgemeinen Mietbedingungen angegeben Vorgaben


Erstellt am 01.05.2020